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Anmeldung zur Grundschule

 

Die Gemeindeverwaltung Kreuzau schickt uns eine Liste der in unserem Schulbezirk schulpflichtig werdenden Kinder.

 

Das sind die Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die erforderlichen Fähigkeiten zum Besuch der Grundschule besitzen.

 

Wir schreiben die Erziehungsberechtigten der aufgelisteten Kinder an und laden sie zur Anmeldung ein. In der Regel fallen diese Anmeldetermine mit der schulärztlichen Untersuchung zusammen. Kinder, bei denen die Schulreife noch nicht vorhanden ist, können für ein Jahr den Schulkindergarten in Kreuzau-Drove besuchen, um systematisch auf die Anforderungen in der Schule vorbereitet zu werden.

 

Um den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule so harmonisch wie möglich zu gestalten, pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Kindergärten in Winden und Üdingen.

 

Näheres dazu im Kapitel „Schulleben“.
 

 

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