Anmeldung zur Grundschule
Die Gemeindeverwaltung Kreuzau schickt uns eine Liste der in unserem
Schulbezirk schulpflichtig werdenden Kinder.
Das sind die Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden.
Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, können auf Antrag eingeschult
werden, wenn sie die erforderlichen Fähigkeiten zum Besuch der Grundschule
besitzen.
Wir schreiben die Erziehungsberechtigten der aufgelisteten Kinder an und
laden sie zur Anmeldung ein. In der Regel fallen diese
Anmeldetermine mit der schulärztlichen Untersuchung zusammen.
Kinder, bei denen die Schulreife noch nicht vorhanden ist, können für ein
Jahr den Schulkindergarten in Kreuzau-Drove besuchen, um systematisch
auf die Anforderungen in der Schule vorbereitet zu werden.
Um den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule so harmonisch wie möglich
zu gestalten, pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den Kindergärten in
Winden und Üdingen.
Näheres dazu im Kapitel „Schulleben“.